Einstallungen von Herden, die unter das Salmonellenbekämpfungsprogramm fallen, werden direkt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst. Dies betrifft Geflügelhaltungen, die mehr als 250 Zuchttiere und 1000 Legehennen halten oder deren Stallgrundfläche bei Mastpoulets >333 m2 bzw. bei Masttruten >200 m2 beträgt. Die Meldefrist beträgt zehn Arbeitstage.
Die Angaben zur Herde aus der Einstallungsmeldung werden automatisch auf dem Untersuchungsantrag für die Salmonellenuntersuchungen übernommen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (TSV, Art. 258), diesen von der TVD automatisch erstellten und elektronisch vorausgefüllten Untersuchungsantrag zu verwenden (hier gibt es zwei Varianten, vgl. unten). Nur so ist sichergestellt, dass die Ergebnisse der Salmonellenuntersuchungen, die in die Labordatenbank einfliessen, diesen Herden eindeutig zugeordnet werden können.