Selbstdeklaration Neuweltkameliden

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach heutigem Stand ist die Impfung die beste Möglichkeit, um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle und damit wirtschaftliche Verluste zu verhindern. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2026 abschliessen.

Die Impfung wird von der Rinder- und Schafbranche, der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) dringend empfohlen.

Ablauf der Impfung

Tierhaltende wenden sich für Informationen zur Impfung an ihren Bestandestierarzt oder ihre Bestandestierärztin. Die Impfung der Tiere erfolgt entweder durch die Tierärztin oder den Tierarzt oder durch die Tierhaltenden selbst. Die Impfung kann vom Tierhaltenden selbst durchgeführt werden, sofern die Tierärztin oder der Tierarzt den Gesundheitszustand der Herde kennt und eine Tierarzneimittel-Vereinbarung (TAM-V) besteht. Jede Impfung muss ins Behandlungsjournal eingetragen werden.

Zu beachten: Impfungen, die im Hinblick auf einen geplanten Export erfolgen, müssen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen und durch ein tierärztliches Zeugnis bestätigt sein.

Kostenbeteiligung des Bundes

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen BTV-3, BTV-4, BTV-8. Für das Jahr 2026 hat das Parlament hierfür einen Kredit von 5 Millionen Franken bewilligt. Die Tierhaltenden können rückwirkend pro vollständig geimpftes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Ein Tier gilt als vollständig geimpft, wenn die Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung gemäss den Herstellerangaben erfolgt ist. Die genaue Höhe der Verbilligungen wird im Herbst 2026 basierend auf den verfügbaren Mitteln sowie der Gesamtzahl der vollständig geimpften Tiere festgelegt.

Voraussetzungen

Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2026 abschliessen. Mit der Selbstdeklaration werden bei den geimpften Tieren erfasst, wann das Tier geimpft wurde, um welche Art von Impfung es sich handelt (Grundimmunisierung mit einmaliger oder zweimaliger Impfapplikation oder Auffrischungsimpfung) sowie welcher Impfstoff verabreicht wurde.

Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung ab dem 15. April 2026 auf der TVD, für Neuweltkameliden auf der separaten Webseite www.tierverkehr.ch/vac.


Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden. Diese dient bei einer möglichen Kontrolle durch das BLV als Beleg. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wurde oder der Impfstoff lediglich abgegeben wurde, soll die Rechnung ausweisen, für wie viele Tiere der Impfstoff verabreicht oder abgegeben wurde. Das Behandlungsjournal ist ordnungsgemäss zu führen und bei einer Kontrolle vorzuweisen. Aus den Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, welche Tiere (Ohrmarken-Nummer) wann und mit welchem Impfstoff geimpft wurden. Die Rückvergütung wird im Jahr 2027 über die regulären TVD-Abrechnungen ausgezahlt. Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls im Jahr 2027, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV: Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT).

FAQ Blauzungenkrankheit

Fragen und Antworten zur Registrierung und Auszahlung