Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach heutigem Stand ist die Impfung die beste Möglichkeit, um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle und damit wirtschaftliche Verluste zu verhindern. Um eine Verbilligung zu erhalten, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen. Die Selbstdeklaration für Neuweltkameliden erfolgt über den Link auf dieser Seite.
Die Impfung wird von der Rinder- und Schafbranche, der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) dringend empfohlen.
Ablauf der Impfung
Die Impfung der Tiere erfolgt entweder durch die Tierärztin oder den Tierarzt oder durch die Tierhaltenden selbst. Die Impfung kann vom Tierhaltenden selbst durchgeführt werden, sofern die Tierärztin oder der Tierarzt den Gesundheitszustand der Herde kennt und eine Tierarzneimittel-Vereinbarung (TAM-V) besteht. Jede Impfung muss ins Behandlungsjournal eingetragen werden.
Zu beachten: Impfungen, die im Hinblick auf einen geplanten Export erfolgen, müssen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen und durch ein tierärztliches Zeugnis bestätigt sein.
Kostenbeteiligung des Bundes
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen BTV-3, BTV-4, BTV-8 sowie EHD. Die verfügbaren finanziellen Mittel werden in erster Linie für die Beschaffung der Impfstoffe verwendet. Mit dem Restbetrag können Tierhaltende rückwirkend pro grundimmunisiertem Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Ein Tier gilt als grundimmunisiert, wenn die Grundimmunisierung gemäss den Herstellerangaben erfolgt ist. Die genaue Höhe der Verbilligungen wird im Herbst 2025 basierend auf der für die Impfstoffbeschaffung nicht verwendeten Mittel sowie der Gesamtzahl der grundimmunisierten Tiere festgelegt.
Voraussetzungen
Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen. Mit der Selbstdeklaration wird bei den grundimmunisierten Tieren erfasst, gegen welche Serotypen bzw. Krankheit die Tiere geimpft wurden und wann (Datum) die Grundimmunisierung abgeschlossen wurde. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf der TVD, für Neuweltkameliden auf dieser Seite.
Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden. Diese dient bei einer möglichen Kontrolle durch das BLV als Beleg. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wurde oder der Impfstoff lediglich abgegeben wurde, soll die Rechnung ausweisen, für wie viele Tiere der Impfstoff verabreicht oder abgegeben wurde. Das Behandlungsjournal ist ordnungsgemäss zu führen und bei einer Kontrolle vorzuweisen. Die Rückvergütung wird im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen ausgezahlt. Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2026, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV: